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Attraktive Regelungen beim Ehrenamt

Auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion hat sich die Koalition darauf verständigt, die bestehende Ausnahmeregelung zur Anrechnung von Aufwandsentschädigung bei kommunalen Mandatsträgern und Ehrenbeamten auf Rentenzahlungen zu verlängern. Die Regelung war bis September 2015 befristet. Mit der Verlängerung der Regelung besteht nun bis 2020 Rechtssicherheit, was für die vielen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und die zahlreichen kommunalen Amts- und Mandatsträger ein wichtiges Signal ist. Die Regelung stellt sicher, dass die Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte auf Rentenzahlungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze nicht angerechnet werden. mehr lesen