„Künftig werden alle Soldaten der Bundeswehr, die sich im Ausland in Verwendungen befinden, die einem Einsatz vergleichbar sind, einen Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) erhalten. Damit tragen wir der sich ändernden sicherheitspolitischen Realität Rechnung. Bisher wurde der AVZ nur an Soldatinnen und Soldaten gezahlt, die Teilnehmer an einer sogenannten besonderen Auslandsverwendung sind." mehr lesen