"Wir haben uns im parlamentarischen Verfahren vor allem dafür eingesetzt, dass die neuen Regelungen für alle Beteiligten praxistauglich sind. Wir freuen uns daher, dass wir neben den tariflichen Ausgestaltungsmöglichkeiten ein Übergangszeitraum bis zum 1. April 2017 für das Inkrafttreten vereinbaren konnten. Dies gibt Arbeitnehmern und betroffenen Unternehmen sowie den Sozialpartnern Zeit, sich auf die kommenden Änderungen vorzubereiten." mehr lesen