„Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung kaufrechtlicher Vorschriften stellen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauverträge auf ein neues und stabiles Fundament. Gleichzeitig setzt der Gesetzentwurf das von der Union verfolgte Anliegen um, Handwerker zu schützen, die mit mangelhaftem Material beliefert werden. So müssen Lieferanten von mangelhaftem Material den Handwerkern, die dies verbaut haben, künftig nicht nur die Materialkosten sondern auch die Ein- und Ausbaukosten erstatten." mehr lesen