„Wer sich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wendet, hat ein im Grundgesetz verankertes Recht auf die Annahme, Bearbeitung und Bescheidung der Petition. Wer sich an private Petitionsplattformen wendet, hat diese Rechte nicht.
Private Petitionsplattformen leisten keine direkte Hilfe, sie organisieren bestenfalls Empörung. Wer um Hilfe beim Umgang mit Behörden bittet, Gesetzeslücken identifiziert oder Ideen für die Gestaltung unserer Gesellschaft hat, sollte sich daher an den Petitionsausschuss wenden." mehr lesen