"Das Gesetz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Als Erstes wird das veraltete Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet und dem medizinisch-technischen Fortschritt angepasst. Zudem haben wir Qualitätsstandards bei Ausschreibungen zur Hilfsmittelversorgung eingeführt. Die Patientenrechte werden darüber hinaus durch Dokumentations- und Informationspflichten des Leistungserbringers gestärkt." mehr lesen