Wir legen heute das Fundament für ein prioritäres Vorhaben: Ab 2025 sollen Eltern die Möglichkeit per Rechtsanspruch für die Nachmittagsbetreuung in der Grundschule erhalten. Wir sehen als Bund sowohl den Bedarf als auch den finanziellen Kraftakt, der für ein Gelingen notwendig ist. Deshalb haben wir das Finanzvolumen für die Länder im Vergleich zum Kabinettsentwurf fast verdoppelt und stellen nun 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. mehr lesen