"Der Bundesfinanzhof hat noch keine Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags erkannt. Trotzdem bleiben verfassungsrechtliche Zweifel, weil der Bundesfinanzhof auch klar gemacht hat, dass die Ergänzungsabgabe nur noch so lange zulässig sei, wie ein zusätzlicher Finanzbedarf des Bundes im Zusammenhang mit besonderen Aufwendungen wegen der Wiedervereinigung dargelegt werden kann.“ mehr lesen