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Kommunalwahlen sind keine Wahlen zweiter Klasse

„Zu einer starken kommunalen Selbstverwaltung gehören starke Räte mit klarer und eindeutiger Legitimation durch die Wählerinnen und Wähler. Dazu gehört auch, dass das Wahlrecht nicht beliebig aufgeweicht werden darf – Kommunalwahlen sind keine Wahlen zweiter Klasse. Die jetzt erneut vorgetragene Forderung nach einem Kommunalwahlrecht für alle hier länger lebenden Ausländer lässt bei den Protagonisten einer solchen Wahlrechtsänderung Zweifel am ausreichenden Respekt gegenüber den Kommunalräten und der kommunalen Selbstverwaltung erkennen." mehr lesen