Noch vor der Sommerpause hatten wir unseren Antrag zur Modernisierung des deutschen Unternehmenssteuerrechts im Deutschen Bundestag eingebracht. Darin fordern wir unter anderem die Steuerbelastung für thesaurierte Gewinne auf 25 % abzusenken; den Solidaritätszuschlag schrittweise vollständig abzuschaffen; eine rechtsformneutrale Besteuerung zu erreichen, indem insb. das Optionsmodell nach § 1a KStG wesentlich verbessert wird, und den Rücktrag von Verlusten flexibel auszugestalten und auszuweiten sowie die Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag auszusetzen. mehr lesen