Bundestag prüft alle Bitten der Bürger

Jeder Bürger, jede Bürgerin hat das Recht, sich mit einer Bitte oder einer Beschwerde an den Deutschen Bundestag zu wenden. Das Recht auf Petitionen ist in Artikel 17 im Grundgesetz verankert. Über dieses Gestaltungsinstrument ein Gespräch mit dem Vorsitzenden der AG Petitionen, Andreas Mattfeldt. (mehr)